Achtung! Stilllegung droht!!
Verfasst: Mittwoch 1. April 2026, 08:19
Achtung Stillegung droht!
Von vielen unbemerkt hat das „Bundesamt für Langeweile und öffentlich Dummheit und Sinnfreiheit“ (B.L.Ö.D.Sinn) am 29.2. 2026 eine Richtlinie für den Gebrauch und die Nutzung von rotierenden Maschinen veröffentlicht, die auch Drechselbänke betrifft und erhebliche Neuerungen mit sich bringt.
Diese findet sich Im Bgb. Band 23 Seite 725 § 36a Abschnitt 5 zum Nachtrag der Verordnung v. 16.7.1962 in Ergänzung der Betriebsbedingung 95b des w.w.i.a.n.
Diese Vorschrift besagt, dass ab dem heutigen Tag alle Drechselbänke insbesondere im privaten Bereich folgenden Vorschriften unterliegen:
1. Anmeldung bei der Stadt per Fax. Der 17-seitige Anmeldebogen kann per Post bei der Stadtverwaltung angefordert werden. (Gebühr 17,50€). Dabei ist zu bemerken, dass es einer 7-köpfigen Arbeitsgruppe in 8-monatiger Arbeit gelungen ist, das Formular von 21 auf 17 Seiten zu reduzieren.
2. Anbringung eines Nummernschildes an jeder Drechselbank. Dieses Schild wird von der Stadt zugesandt. Wunschkennzeichen sind möglich.
3. Drechselbänke unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch den TÜV. Die Prüfungsintervalle sind 2Jahre für Maschinen ab dem Baujahr 2017. Alle vor diesem Termin hergestellten Maschinen (Geiger, Heyligenstedt etc.) müssen jährlich geprüft werden.
Die Prüfung erfolgt in den Geschäftsstellen des TÜV von speziell ausgebildeten Prüfern mit dreijähriger Zusatzausbildung.
Geprüft wird die Drehzahl, Spitzenhöhe, Laufruhe, Profil der Antriebsriemen, Schalterfunktion etc.
4. Zur Umsetzung der Maßnahme besteht eine Frist bis zum 1.7.2026. Alle Maschinen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geprüft wurden, werden stillgelegt.
5. Perspektivisch ist für 2027 die TÜV-Abnahme der Drechselfutter vorgesehen.
Nähere Information zum Anmeldeverfahren, Kosten und Gebühren finden sich unter www.b.l.ö.d.sinn.de
Gruß Georg
Von vielen unbemerkt hat das „Bundesamt für Langeweile und öffentlich Dummheit und Sinnfreiheit“ (B.L.Ö.D.Sinn) am 29.2. 2026 eine Richtlinie für den Gebrauch und die Nutzung von rotierenden Maschinen veröffentlicht, die auch Drechselbänke betrifft und erhebliche Neuerungen mit sich bringt.
Diese findet sich Im Bgb. Band 23 Seite 725 § 36a Abschnitt 5 zum Nachtrag der Verordnung v. 16.7.1962 in Ergänzung der Betriebsbedingung 95b des w.w.i.a.n.
Diese Vorschrift besagt, dass ab dem heutigen Tag alle Drechselbänke insbesondere im privaten Bereich folgenden Vorschriften unterliegen:
1. Anmeldung bei der Stadt per Fax. Der 17-seitige Anmeldebogen kann per Post bei der Stadtverwaltung angefordert werden. (Gebühr 17,50€). Dabei ist zu bemerken, dass es einer 7-köpfigen Arbeitsgruppe in 8-monatiger Arbeit gelungen ist, das Formular von 21 auf 17 Seiten zu reduzieren.
2. Anbringung eines Nummernschildes an jeder Drechselbank. Dieses Schild wird von der Stadt zugesandt. Wunschkennzeichen sind möglich.
3. Drechselbänke unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch den TÜV. Die Prüfungsintervalle sind 2Jahre für Maschinen ab dem Baujahr 2017. Alle vor diesem Termin hergestellten Maschinen (Geiger, Heyligenstedt etc.) müssen jährlich geprüft werden.
Die Prüfung erfolgt in den Geschäftsstellen des TÜV von speziell ausgebildeten Prüfern mit dreijähriger Zusatzausbildung.
Geprüft wird die Drehzahl, Spitzenhöhe, Laufruhe, Profil der Antriebsriemen, Schalterfunktion etc.
4. Zur Umsetzung der Maßnahme besteht eine Frist bis zum 1.7.2026. Alle Maschinen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geprüft wurden, werden stillgelegt.
5. Perspektivisch ist für 2027 die TÜV-Abnahme der Drechselfutter vorgesehen.
Nähere Information zum Anmeldeverfahren, Kosten und Gebühren finden sich unter www.b.l.ö.d.sinn.de
Gruß Georg