"Hallo Jens!
Darf man das?
Ich dachte, Geld mutwillig zerstören ist eine Straftat.
Oder sind das Kopien?"
Hallo Walter,
eine Straftat verrichten oder andere zu einer Straftat anstiften möchte ich hier nicht
Aber hier ein Zitat aus der Stuttgarter Zeitung:
"Wem gehört das Geld?
Auch wenn manchmal behauptet wird, dass Geld in Münz- oder Scheinform dem Staat gehört, so ist es tatsächlich das Eigentum des Besitzers. Denn Geld ist eine Sache im Sinne des § 90 BGB. Nach dieser Definition kann es gemäß § 929 BGB an andere übertragen werden, also etwa von der Bank an die Kunden und geht damit in deren Besitz über."
Oder ein Ergebnis der Suchmaschine:
Rechtliches zum Zerstören von Geld
• Eigentum: Da Bargeld dem eigenen Besitz unterliegt, ist das Zerstören oder Zerschneiden grundsätzlich nicht strafbar.
• Kein Ersatz bei Vorsatz: Wer sein Geld absichtlich und mutwillig schreddert oder zerstört, bekommt von der Bundesbank keinen Ersatz dafür. Ersatz gibt es nur bei unabsichtlichen Schäden (z. B. wenn mehr als die Hälfte des Scheins erhalten ist oder der Nachweis der Zerstörung vorliegt)."
Und wenn du über die Hälfte vom Schein heile lässt, kannst du ihn bei der Bank wieder eintauschen...
Viele Grüße
Jens
Heiterkeit entlastet das Herz. (Hippokrates)