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Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Montag 19. August 2024, 09:28
von Spessarträuber
Hallo zusammen.
Ich brauche mal einen Rat von den Experten unter euch.
Ich möchte nach 13 Jahren drechseln ein Kleingewerbe, Nebengewerbe anmelden.
Ich habe zwar eine Handwerksausbildung, aber nicht im Holzhandwerk. Als was kann ich das Gewerbe anmelden? Als Drechselhandwerk braucht man meines Wissens nach eine Drechslerausbildung (Gesellenbrief). Kann ich einfach Holzarbeiten angeben? Wie habt ihr das gelöst?
Für Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.

Grüße aus Unterfranken

Andreas

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Montag 19. August 2024, 10:14
von Mr. Wood
Hallo Andreas,

melde einfach Kunstgewerbe an.
Als Drechsler besteht heute (seit 2020) wieder die Meisterpflicht!!

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Montag 19. August 2024, 12:07
von Josch
Kunsthandwerk mit Einzelhandel wurde mir geraten

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Montag 19. August 2024, 14:40
von Spessarträuber
Hallo Lutz, hallo Josch,

ich danke euch für eure Rückmeldungen.
Ist schon verrückt, was man alles beachten muss um einmal im Jahr seine selbsthergestellte Ware verkaufen zu können, ohne Ärger zu bekommen.

:danke:

Viele Grüße aus Eußenheim

Andreas

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 05:08
von c.w.
Hallo Andreas
Oder einfach nur Kunst :-D

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 05:56
von DirkM
Hallo Andreas,

Ich habe gerade den langen Weg durch die Institutionen fast durch und kann das nicht empfehlen.
Bin nun als Drechler in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln aufgenommen.

Gruß Dirk

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 09:06
von andreas d.
Hallo Andreas,
Bitte höre darauf das Du nicht den Begriff Drechseln in irgendeiner Variation mit dazu nimmst. Die HWK lässt nicht lange auf sich warten.
Gebe einfach einen anderen Begriff an, der mit Holz ist.
Wieviel Märkte machst Du im Jahr?
Wenn das nur Einer ist vergesse die Anmeldung warum auch. Wenn das Finanzamt Auskunft will schreiben Sie Dich schon an. Wenn Du durch Gallerien verkaufst ist es was Anderes. Da kannst Du davon ausgehen über kurz oder lang, dass das Finanzamt Kontakt mit Dir aufnimmt.
Wenn Du nur auf Märkte gehst würde ich abwarten. Bei mir hat noch keiner Gefragt ob ich das Gewerbe angemeldet habe. Das ist nur meine Meine Erfahrungen.
Andreas

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 09:59
von Spessarträuber
andreas d. hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 09:06 Hallo Andreas,
Bitte höre darauf das Du nicht den Begriff Drechseln in irgendeiner Variation mit dazu nimmst. Die HWK lässt nicht lange auf sich warten.
Gebe einfach einen anderen Begriff an, der mit Holz ist.
Wieviel Märkte machst Du im Jahr?
Wenn das nur Einer ist vergesse die Anmeldung warum auch. Wenn das Finanzamt Auskunft will schreiben Sie Dich schon an. Wenn Du durch Gallerien verkaufst ist es was Anderes. Da kannst Du davon ausgehen über kurz oder lang, dass das Finanzamt Kontakt mit Dir aufnimmt.
Wenn Du nur auf Märkte gehst würde ich abwarten. Bei mir hat noch keiner Gefragt ob ich das Gewerbe angemeldet habe. Das ist nur meine Meine Erfahrungen.
Andreas
Hallo Andreas,

danke für deinen Tipp. Momentan nehme ich an einem Markt im Advent in Seligenstadt teil, für mehr habe ich keine Zeit. Mir geht es hauptsächlich darum, mal wieder Platz für neue Sachen zu bekommen.
Als Drechsler würde ich mich eh nicht bezeichnen, meine Teile sind sowieso meistens nicht richtig rund, da ich frisches Holz verwende. :evil:

:danke:

Grüße aus Eußenheim

Andreas

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 11:37
von Wildhauer
Josch hat geschrieben: Montag 19. August 2024, 12:07 Kunsthandwerk mit Einzelhandel wurde mir geraten
wäre meiner Meinung nicht sehr empfehlenswert. Dann hast Du einmal die Handwerkskammer (Kunsthandwerk) , und einmal die IHK wegen Einzelhandel am Hals. (eigene Erfahrung, allerdings in einer anderen Branche)
der immer noch wütende :Sauer:
Wildhauer :baum:

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 13:29
von Josch
Wildhauer hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 11:37
Josch hat geschrieben: Montag 19. August 2024, 12:07 Kunsthandwerk mit Einzelhandel wurde mir geraten
wäre meiner Meinung nicht sehr empfehlenswert. Dann hast Du einmal die Handwerkskammer (Kunsthandwerk) , und einmal die IHK wegen Einzelhandel am Hals. (eigene Erfahrung, allerdings in einer anderen Branche)
der immer noch wütende :Sauer:
Wildhauer :baum:
Nein, das stimmt so nicht. Die IHK hat sich gemeldet und dort bin ich als Kleingewerbler beitragsfrei gestellt. Stadt und Finanzamt sind zufrieden, die Abrechnung läuft wie auch schon vorher über eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung beim Steuerberater. :prost:

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 14:14
von Ritschi
Hallo Andreas,
ich habe 2015 eine Gewerbe Anmeldung gemacht.
Im Titel stehen nur so Sachen wie Planung und Erstellung dekorativer Produkte aus Holz“ erst unter anderem dann gedrechseltes.
Ich mache meistens 3 Märkte im Jahr.
Das Finanzamt hat sich dann ein zwei Jahre später für mein Gewerbe interessiert.
Nachdem ich nun etwa 7 Jahre eine
Einnahme-Überschussrechnung vorlegen musste, wurde die Forderung im letzten Jahr nun eingestellt.

Hoffe ich konnte dir damit helfen!

Aus Unterfranken grüßt

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Dienstag 20. August 2024, 15:00
von Reiseholz
Servus nach Euße!

Bei meiner Gewerbeanmeldung steht nach der Änderung im Juli "Fertigung und Vertrieb von Kunst-/ und Gebrauchsgegenständen, auch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Holz und anderen Materialien".

Auf diese, zugegebenermaßen reichlich sperrige Formulierung, ist meine Bekannte im Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung gekommen. Finanzamt ist zufrieden, BG ist zufrieden, IHK und Handwerkskammer haben sich nie gemeldet.
Vielleicht hilft dir das weiter... :prost:

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Sonntag 1. September 2024, 08:07
von fahe
Reiseholz hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 15:00 auch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Holz und anderen Materialien".
...da hast Du ja bestimmt schon gesehen, dass Dir ein neues Zusatzhobby zugefallen ist... :lol:

https://www.it-recht-kanzlei.de/neue-an ... aende.html

Viele Grüße
Falk

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Montag 2. September 2024, 16:22
von Spessarträuber
fahe hat geschrieben: Sonntag 1. September 2024, 08:07
Reiseholz hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 15:00 auch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Holz und anderen Materialien".
...da hast Du ja bestimmt schon gesehen, dass Dir ein neues Zusatzhobby zugefallen ist... :lol:

https://www.it-recht-kanzlei.de/neue-an ... aende.html

Viele Grüße
Falk
Hallo Falk,

das ist ja der Hammer, dann fertige ich jetzt nur noch Mühlen als Kunstobjekt, die nicht zur Verwendung in der Küche und am Esstisch gemacht wurden. Ich glaube es einfach nicht. Das ist bestimmt wieder eine EU-Verordnung die keiner braucht.

Viele Grüße aus Unterfranken

Andreas

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Montag 2. September 2024, 16:31
von Josch
Wieso, kleine Unternehmen mit Direktverkauf sind doch von der Regel ausgeschlossen... So lese ich das...

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Donnerstag 5. September 2024, 13:40
von fahe
...mit der ironischen Anmerkung wollte ich eher der Nachwelt hinterlassen, dass die explizite Erwähnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen in der Gewerbeanmeldung - nur, weil man ab und an eine Mühle dreht - vielleicht doch eine zweite Überlegung wert wäre.

Aber in Deutschland sind ja auch die Fachbereiche selbst ein und derselben Behörde nicht unbedingt vernetzt. ;)

LG
Falk

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Donnerstag 5. September 2024, 18:23
von knut
Guten Tag,

manche Marktveranstalter verlangen einen Gewerbeschein.
Ich habe einen, bin aber nicht bei der IHK eingetragen und bin nicht steuerpflichtig.

Bitte Begriffe wie "Handwerk, Gewerbe, Gebrauchsgegenstände, Vertrieb, Herstellung" bei der Gewerbeanmeldung vermeiden, sonst erfolgt die Eintragung im Gewerbeverzeichnis der Handwerkskammer und die ist kostenpflichtig. 2011 waren das 150 € im Jahr.
Mit einem Telefonat und dem Hinweis, dass ich hobbymäßig künstlerisch tätig bin, (Kunstgegenstände aus Holz mache), konnte ich die rückwirkende Löschung im Gewerbeverzeichnis erreichen und auch die Rechnung wurde storniert.

Der IHK-Beitrag ist abhängig vom Gewerbeertrag / Gewinn, den man der IHK regelmäßig nachweisen muss (Einkommensteuerbescheid, Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Von dieser Beitragspflicht freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 € nicht überschreitet (Stand 2016).

Das Finanzamt besteuert Gewerbe-Einnahmen auf der Basis einer Buchführung oder einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Anlage "G" im Einkommensteuerbescheid). Wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht regelmäßig übersteigen (z.B. weil man im in den ersten Jahren eine große Drechselbank, Bandsäge, Abrichte, Werkzeuge anschafft, eine Werkstatt mietet und die Summe abschreibt), werden die daraus resultierenden Verluste spätestens nach 5 Jahren rückwirkend aberkannt und es muss die ersparte EK-Steuer nachgezahlt werden. Dann geht das FA von einem Hobby statt einer ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht durch eine unternehmerische Tätigkeit aus. Der Hinzuverdienst muss ab einerEs muss aber immer

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, sonst droht Rentenkürzung.

Wer Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielt, dem gewährt das Finanzamt einen Gewerbefreibetrag von 24.500 Euro jährlich. Liegt der Gewinn unterhalb dieses Betrages, müssen keine Gewerbesteuern gezahlt werden.
Hat der Steuerpflichtige eine Einstufung als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) beantragt, ist er von der Pflicht zur Ausweisung der Umsatzsteuer befreit, kann sie dann aber auch nicht durch einen Vorsteuerabzug geltend machen.

Um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, muss der Umsatz im vorangegangenen Jahr unter 17.500 Euro liegen und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Hat man diese Regelung beantragt, dann ist sie über einen Zeitraum von fünf Jahren bindend.

HINWEIS:
- ich bin KEIN Steuerberater; alles Obige ist meine Erfahrung und unverbindlich.

- Einfach die Begriffe googeln und in den Fachbeiträgen nachlesen oder beim Steuerberater klären.

Beste Grüße
Knut

Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?

Verfasst: Sonntag 22. September 2024, 19:29
von Krempel
Hallo,
ich habe ein Gewerbe für den Handel mit Kunstgegenständen aus Holz angemeldet, wodurch die IHK und die Berufsgenossenschaft nicht involviert sind. Der Sachbearbeiter meiner Gemeinde hat für die Anmeldung einer Produktionsstätte ein Lärmgutachten gefordert, was für mich aufgrund der hohen Kosten nicht umsetzbar ist. Unabhängig davon würde die Berufsgenossenschaft wegen der Arbeitsschutzvorschriften bei einer Produktionsstätte ohnehin aktiv werden.
Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte für Märkte war ebenfalls kein Problem, und auch das Finanzamt hat bisher keine Schwierigkeiten gemacht.

schöne Grüße Krempel